Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeines
Für Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma LIMA gelten ausschliesslich nachfolgende Bedingungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Preis- und Produkteänderungen
Die Angebote sind bezüglich Preis, Produkteauswahl, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Aus Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern, sowie Abweichungen in Preislisten kann der/die Besteller/in keine Ansprüche gegen LIMA geltend machen.
Preise
In den Preisangaben ist die Mehrwertsteuer schon enthalten. Sie verstehen sich rein netto und wenn nicht schriftlich vereinbart, ohne Skonto. Ein unberechtigter Skontoabzug wird nachträglich in Rechnung gestellt. Die Versand-, Transport- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen.
Kleinmengenzuschlag
Bei Betsllungen bis zu einem Netto-Warenwert von CHF 50.— wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 10.— belastet.
Zahlungsfristen und Lieferbedingungen
LIMA behält sich vor, die bestellte Ware ab CHF 500.— nur gegen Vorauskasse oder per Nachnahme auszuliefern. Die Nachnahmegebühren werden von LIMA übernommen.
Sonderausführungen und Artikel, welche kundenspezifisch angefertigt und bestellt werden müssen, sind im Voraus zahlbar und vom Umtausch ausgeschlossen.
Ansonsten gilt bei Beträgen bis zu CHF 250.— eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Beträgen ab CHF 250.— ist die Rechnung innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug hat LIMA das Recht, einen Verzugszins zu den jeweils geltenden Bankzinsen in Rechnung zu stellen.
Versand- und Transportkosten
Versand-, Transport- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des/der Käufers/in.
Bestellungen ab Netto-Warenwert CHF 199.— werden portofrei versandt!
Davon ausgeschlossen sind Sperrgutsendungen, für welche CHF 26.— belastet werden.
Für Sendungen unter Netto-Warenwert von CHF 199.— werden bis zu 20 Kg innerhalb der Schweiz CHF 12.— belastet. Lieferungen anderen Umfangs (z.B. stationäre Behandlungsliegen, Sprossenwände etc.) werden nach Aufwand verrechnet.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma LIMA und darf vorher nicht an Dritte veräussert werden.
Lieferfristen
Die LIMA legt grossen Wert darauf, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Bei verspäteter Lieferung ist der/die Käufer/in nicht berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, Schadenersatz oder eine Konventionalstrafe zu fordern.
Auftragsänderungen, Umtausch und Rücktritt
Jede Bestellung – ob mündlich oder schriftlich aufgegeben – gilt als definitiv erteilt. Nachträgliche Auftragsänderungen, Umtausch der Ware und Rücktritt vom Kaufvertrag werden nur anerkannt, wenn noch keine Kosten angefallen und die Ware ungebraucht und originalverpackt ist. Entstandene Lieferkosten werden in Rechnung gestellt. Der/Die Besteller/in haftet voll und ganz für Waren, welche die Firma LIMA selbst nicht an Lager hält und auftragsbezogen bei einem ihrer Zulieferer bestellen musste, ausgenommen die Bestellung konnte von der Firma LIMA selbst annulliert werden. In jedem Fall ist der/die Besteller/in verpflichtet, für die entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich aufzukommen. Der Umtausch von Sonderanfertigungen und Artikel, welche kundenspezifisch bestellt wurden, ist ausgeschlossen.
Mängel, Beanstandungen und Verweigerung der Annahme
Der/die Besteller/in hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Will der/die Käufer/in eine Mängelrüge erstellen, so ist diese, bei offen zutage tretenden Mängeln, bis spätestens 1 Woche nach Erhalt der Ware schriftlich bei der Firma LIMA einzureichen. Beanstandete Lieferungen dürfen nur mit Einverständnis der Firma LIMA zurückgesandt werden.
Verweigert der/die Empfänger/in ohne stichhaltigen Grund die Annahme der Ware, so haftet er/sie voll und ganz für die daraus entstandenen Kosten.
Garantie
Je nach Produkt und Hersteller variieren die Garantieleistungen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Wir bitten Sie, sich darüber zu informieren.
Gerichtsstand
Für beide Vertragsparteien gilt der Gerichtsstand Zürich.
Stand: Juni 2011